Migration / Integration
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Die kantonale Dienststelle kümmert sich um die Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen, die sich noch nicht zehn Jahre in der Schweiz aufhalten. Sie können sich direkt an den Kanton wenden: DAF - Kanton Luzern
Ordentliche Einbürgerung Ausländer/innen
Möchten Sie gerne den Schweizer Pass erwerben?
Voraussetzungen
- Ausländerausweis C
- 10 Jahre Wohnsitz in Schweiz
- 3 der letzten 5 Jahre Wohnsitz in Altbüron, wobei 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung
- Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in Deutsch zu verständigen
- Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen
- etc.
Zur Beantragung des Schweizer Passes ist die Einreichung des Einbürgerungsgesuches inkl. Beilagen notwendig. Gerne können Sie dieses bei uns bestellen oder am Schalter abholen. Das Merkblatt gibt Ihnen weitere Informationen rund um das Einbürgerungsverfahren in Altbüron.
Erleichterte Einbürgerung Ausländer/innen
Möchten Sie gerne erleichtert den Schweizer Pass erwerben?
Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung (verheiratet mit Schweizer/in / Nachkomme Schweizer/in / Ausländer/in der 3. Generation) läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariat für Migration.
Gesuchsformulare können unter ch@sem.admin.ch bestellt werden.