Mieterwechsel
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle Altbüron sämtliche Mieterwechsel zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für interne Wohnungswechsel sowie für den Ein- und Auszug von Untermieterinnen und Untermietern.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG; SRL Nr. 5).
Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Auskunftspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, kann von der Gemeinde mit einer Busse bestraft werden.
Wir bitten Sie, die Meldung von Mieterwechseln in Ihre administrativen Abläufe aufzunehmen und uns diese zeitnah nach Abschluss beziehungsweise Auflösung eines Mietverhältnisses zu übermitteln.
Mieterwechsel melden
Für die Meldung können Sie das Portal Drittmeldepflicht verwenden. Alternativ können Sie uns folgende Angaben per E-Mail zustellen:
- Familienname und Vorname der ein- oder ausziehenden Person
- vollständige Wohnadresse
- Einzugs- oder Auszugsdatum
- bei Familien oder mehreren Personen die Angaben sämtlicher betroffener Personen
E-Mail: gemeindeverwaltung@altbueron.ch
Die Meldung durch die Vermieterschaft oder Liegenschaftsverwaltung ersetzt die persönliche An- beziehungsweise Abmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht.