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An-/Abmeldung Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Alle Hunde müssen zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

Anmeldung eines Hundes

Bitte melden Sie Ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung an, wenn:

  • Sie neu einen Hund halten,
  • Sie mit Ihrem Hund nach Altbüron zuziehen oder
  • Sie einen Hund von einer anderen Person übernehmen.

Wenn Sie erstmals einen Hund halten, müssen Ihre Personalien zunächst durch die Gemeindeverwaltung in AMICUS erfasst werden. Anschliessend erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Hundedatenbank.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname sowie Adresse der Hundehalterin oder des Hundehalters

Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund ist die gesetzlich vorgeschriebene Hundesteuer von CHF 120.00 pro Jahr zu entrichten.

Abmeldung eines Hundes

Bitte melden Sie Ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung ab, wenn:

  • Sie mit Ihrem Hund aus Altbüron wegziehen,
  • Sie den Hund an eine andere Person weitergeben
  • der Hund verstorben ist.

Ein Halterwechsel, eine Adressänderung oder der Tod eines Hundes muss zusätzlich innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS eingetragen werden.

Bei einem Wegzug melden Sie den Hund bitte auch bei Ihrer neuen Wohngemeinde an.

Weitere Informationen finden Sie beim Veterinärdienst des Kantons Luzern.

Preis: gratis

open positions