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Abmeldung

Sind Sie aus unserer Gemeinde weggezogen? Wir wünschen Ihnen an Ihrem neuen Wohnort alles Gute!

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen nach dem Verlassen der Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle melden. Auch Ihr Vermieter oder Ihre Liegenschaftsverwaltung ist verpflichtet, uns Ihren Wegzug mitzuteilen.

Abmeldung über eUmzug

Am einfachsten melden Sie uns Ihren Wegzug über eUmzug. Damit können Sie Ihren Umzug bequem von zu Hause aus erledigen und sich gleichzeitig bei uns ab- und bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.

So funktioniert es:

  1. Sie reichen Ihr Umzugsgesuch online ein.
  2. Wir bearbeiten zunächst Ihre Abmeldung in Altbüron.
  3. Anschliessend kann Ihre neue Wohngemeinde die Anmeldung bearbeiten.
  4. Sie erhalten von Ihrer neuen Wohngemeinde eine Bestätigung über die erfolgte Anmeldung.

Heimatschein für Schweizer Staatsangehörige

Sofern Ihr gültiger Heimatschein bei uns hinterlegt ist, wird dieser nach Abschluss der Abmeldung direkt an Ihre neue Wohngemeinde weitergeleitet.

Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes, ob dort weiterhin ein Heimatschein im Original hinterlegt werden muss. In einigen Kantonen wurde diese Pflicht bereits abgeschafft.

Falls bei uns kein Heimatschein für Sie hinterlegt war und Ihre neue Wohngemeinde das Original verlangt, müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes einen neuen Heimatschein bestellen. Reichen Sie diesen nach Erhalt direkt im Original bei der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes ein.


Abmeldung mit Formular

Falls die Abmeldung über eUmzug nicht möglich ist, können Sie uns Ihren Wegzug mit dem untenstehenden Abmeldeformular melden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

062 207 00 80
E-Mail

Preis: gratis